Information für Bauherren von Bestandsbauten
Vorwort: Wir sind mit schwerem Gerät unterwegs, welches Spuren auf dem Untergrund hinterlässt! Müssen wir empfindliche oder hochwertige Flächen wie Naturstein überfahren, kommt es zu sichtbaren Spuren. Diese zu schützen, ist Sache des Bauherren – wir haften nicht für Schäden. Darüber hinaus werden die Erdwärmesonden in Gräben mit einer Tiefe von ca. 80 cm in das Haus eingeführt. Diese werfen wir mit einem Minibagger.
Rasen und weitere gestaltete Flächen müssen nach diesem Bauabschnitt in der Regel renaturiert werden.
Abstände: In den wenigsten Fällen ist vor dem Haus genug Platz, um Bohrungen abzuteufen. Auch wenn einem der Vorgarten groß vorkommt – gesetzlich sind Mindestabstände vorgeschrieben, die zwingend einzuhalten sind. Zu den Grundstücksgrenzen sind 3 Meter, in manchen Städten und Gemeinden sogar 5 Meter Abstand zu halten. Vom Haus selber müssen wir 2 Meter entfernt bleiben. Bei mehr als einer Bohrung müssen die Bohrungen jeweils in einem Abstand von 6 Metern erfolgen. Über in der Erde verlegte Leitungen sollten wir informiert sein, damit diese nicht während unserer Arbeiten beschädigt werden – von Leitungen ist ein Abstand von ca. 0,70 Meter einzuhalten. Liegt uns kein Lageplan bestehender Leitungen vor, übernehmen wir keine Haftung für entstehende Schäden.
Schauen wir in den Garten – in der Regel hinter dem Haus gelegen.
Soll dort abgeteuft werden, muss eine Zuwegung von mindestens 2,50 Meter Breite und 3,50 Meter Höhe gegeben sein. Scharfe Kurven auf kleinster Fläche können wir nicht befahren. Wir können weder durch Garagen fahren noch auf kleiner Fläche rangieren. Neben dem Bohrgerät, muss auch ein Container für Wasser und das Material angeliefert und platziert werden können. Die Einhaltung von Abständen gilt in diesem Fall selbstverständlich auch.
Unsere Bohrgeräte müssen bei Betrieb plan eben auf einem festen Untergrund stehen.