
GEOTHERMIE -
erdwärme
Seit über 20 Jahren errichtet Fendesack Geothermieanlagen. Die Größe der Anlagen erstreckt sich von nur einer Bohrung für z.B. Einfamilienhäuser bis hin zu Großanlagen mit über 100 Bohrungen. Zu unseren Auftraggebern gehören private Bauherren, Installateure und Generalbauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.
Unser Fachpersonal übernimmt die sog. Abteufungen (Bohrungen) sowie die Anbindung ins Haus oder in einen Schacht.


leistungs-
spektrum
- Machbarkeitsanalyse
- Angebotserstellung
- Bearbeitung aller behördlichen Anträge
- Termin 1: Ausführung der Bohrung(en)
- Termin 2: Anbindung der Sondenleitung bis zum Übergabepunkt im Gebäude für Heizungsbauer
- Dokumentation: Übergabe der Revisionsunterlagen an Auftraggeber und entsprechende Behörden
Voraussetzungen für eine Geothermiebohrung
Vor ort
- Wenn der Bohrplatz nicht frei zugänglich ist: Durchfahrt für das Bohrgerät: mindestens 2,50m Breite und 3,50m Höhe
- Bohr- und Lagerfläche inkl. Containerstellung für Wasser von ca.
5 x 10 m - Bohrgeräte müssen bei Betrieb waagerecht auf einem festen Untergrund stehen
Kampfmittelfreigabe
Eine Kampfmittelfreigabe vor Beginn der Abteufung ist unbedingt notwendig!
- Für NRW fragen Sie beim Rathaus
- Für Niedersachsen schauen Sie bitte hier: LGLN
Gesetzliche Mindestabstände
- Zu den Grundstücksgrenzen 3 m (in Niedersachsen 5 m)
- Vom Haus 2 m Abstand
- Bohrungen erfolgen jeweils in einem Abstand von 6 m
- Von Leitungen ist ein Abstand von ca.
1 m einzuhalten
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Geothermiebohrung bei Bestandsbau
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